Leipzig verbucht Steuerrekord (LVZ 18.02.2012)
Einnahmen mit 397 Millionen Euro im vorigen Jahr so hoch wie nie / Finanzbürgermeister warnt vor Mehrausgaben
Leipzigs Steuereinnahmen waren im vorigen Jahr so hoch wie nie. 397,2 Millionen Euro brachten im Jahr 2011 die kommunalen Kassen zum Klingeln. Das Steueraufkommen hat sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. Nach dem gestern veröffentlichen Quartalsbericht des Statistikamtes für die letzten drei Monate des Jahres 2011 basiert der Steuerrekord vor allem auf der Grund-, Gewerbe- und Einkommenssteuer.
Die gute Wirtschaftslage ließ die Gewerbeeinnahmen sprudeln. Die Unternehmen zahlten 193,4 Millionen Euro an die Stadt. Das sind 19 Millionen Euro mehr als im Vorjahr - trotz des Ausfalls des Gasversorgers VNG. Einer der wichtigsten Gewerbesteuerzahler war 2011 tief in die roten Zahlen gerutscht (die LVZ berichtete). Auch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 150 auf 650 Punkte sorgte für volle Kassen. Mit 89 Millionen Euro kamen so 21,4 Millionen Euro mehr als 2010 ins Stadtsäckel. Die Einnahmen aus der Einkommenssteuer stiegen binnen eines Jahres um elf auf 91,4 Millionen Euro.
Finanzbürgermeister Torsten Bonew (CDU) gab sich gestern auf LVZ-Anfrage dennoch zurückhaltend: "Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer." Er hoffe, dass sich die positiven Tendenzen verstetigten und "zu einer nachhaltigen Einnahmeverbesserung der Stadt entwickeln". Zugleich warnte er davor, angesichts der Steuerzuwächse jetzt schon an Mehrausgaben zu denken. "Bei Investitionsbedarfen von 1,6 Milliarden Euro und 100 Millionen Euro Abschreibungen, die verdient werden wollen, gibt es auf die nächsten fünf Jahre keinerlei Spielräume für Mehrausgaben oder gar Wahlgeschenke", sagte Leipzigs oberster Kassenwart. Im Jahr 2010 lag das Gesamtsteueraufkommen Leipzigs bei 340,3 Millionen Euro. 2001 waren es 188,3 Millionen Euro. Das bisherige Steuerrekordjahr war 2008. Damals nahm die Stadt 373,2 Millionen Euro ein. In die Berechnung des Gesamtsteueraufkommens fließen alle Steuerarten ein. Das sind neben Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer, die von der Kommune direkt erhoben werden, auch die anteilige Einkommens- und Umsatzsteuern, die vom Land nach einem Umlageschlüssel gewährt werden.
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